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Das neue Heizungsgesetz 2024 – Was Sie jetzt wissen sollten

Lange wurde darüber gestritten und lange war vieles für den Verbraucher unklar. Nun ist das neue Heizungsgesetz zum 01.01.2024 beschlossen.

Welches sind die wichtigsten Beschlüsse des neuen Heizungsgesetzes? Ab wann gelten Sie? Wer muss nun seine Heizung bis wann austauschen? Gibt es neue Förderungen vom Staat?

Wir haben uns das neue Heizungsgesetz (GEG) 2024 angeschaut und Antworten zu diesen und weiteren Fragen für Sie zusammengetragen.

Das neue Heizungsgesetz 2024 – Was Sie jetzt wissen sollten

In unserem Beitrag erfahren Sie, was beschlossen wurde und welche Auswirkungen die Beschlüsse auf Hauseigentümer haben werden.


Das neue Gebäudeenergiegesetz 2024 (GEG)

Die Abhängigkeit von fossiler Energie ist enorm. Ein großer Teil der Energie wird für die Gebäudebeheizung verbraucht. Die Energiewende im Gebäudebereich ist daher entscheidend für die Erreichung der klimapolitischen Ziele.

So beschreibt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz das neue Gesetz für Erneuerbares Heizen auf seiner eigenen Webseite.

Die Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), umgangssprachlich „Heizungsgesetz“ genannt, soll dafür sorgen, dass in Zukunft immer mehr Wohnhäuser und Gebäude klimafreundlich beheizt werden.

Derzeit wird in Deutschland überwiegend mit Erdgas geheizt. Im Jahr 2022 immerhin knapp die Hälfte aller deutschen Wohnungen und Einfamilienhäuser. Die Ölheizung liegt mit ca. einem Viertel auf Platz zwei. Daraus ergibt sich enormes Einsparpotenzial: Genau hier setzt das neue Gesetz an und schreibt einen schrittweisen Austausch von Heizungen vor, die mit Öl oder Gas betrieben werden.

Die 65-Prozent-Regel

Der wichtigste Punkt des neuen Gesetzes ist die „Erneuerbaren-Quote“ von mindestens 65 Prozent.

Wird ab dem 01.01.2024 im Neubau eine neue Heizung verbaut, muss diese zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Dieser Wert muss rechnerisch nachgewiesen werden. Eine Kombination aus verschiedenen Komponenten ist möglich.

Demnach kann ein Anteil durch einen Fernwärmeanschluss erreicht werden und zusätzlich werden eine elektrische Wärmepumpe und eine Heizung auf Basis von Solarthermie verbaut. Auch Hybridheizungen mit einer Kombination aus erneuerbarer Heizung und zusätzlichem Gas- oder Ölkessel für den Einsatz bei Kältespitzen sind möglich.

Ab wann tritt das Gesetz in Kraft?

Das neue Heizungsgesetz ist ab dem 01. Januar 2024 wirksam. Die Regelungen innerhalb des Gesetzes sind nach Neubauten und Bestandsimmobilien zeitlich gestaffelt.

Betroffen sind zunächst nur Neubauten

Und auch bei Neubauten gibt es weitere Unterscheidungen: Für Neubauten in Neubaugebieten gilt das Gesetz in vollem Umfang ab dem 01. Januar 2024. Diese müssen dann über eine Heizung verfügen, die zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben wird.

Für Neubauten in bestehenden Wohngebieten gelten die Regeln nicht. Hier ist eine Übergangszeit bis Mitte 2026/2028 vorgesehen. Bis dahin ist der Einbau neuer konventioneller Gasheizungen weiter zulässig. Voraussetzung: Zwei Drittel des eingesetzten Gases sind erneuerbar (z. B. Biomethan).

Unterschiede auch bei Bestandsimmobilien

Für Bestandsimmobilien in Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern gelten die beschlossenen Vorgaben ab 30. Juni 2026.

Für Bestandsimmobilien in Gemeinden mit bis zu 100.000 Einwohnern gelten die beschlossenen Vorgaben ab 30. Juni 2028, falls bis dahin nicht eine kommunale Wärmeplanung vorliegt.

Die kommunale Wärmeplanung

Die Planung und der Ausbau der Wärmeversorgung sind von Standort zu Standort unterschiedlich. Nicht jeder Energieträger ist überall gleich gut geeignet. Aus diesem Grund erfolgt eine bundesweite Wärmeplanung.

Die Wärmeplanung ist im Wärmeplanungsgesetz festgeschrieben, welches mit dem Gebäudeenergiegesetz verzahnt ist. Sie erfolgt vor Ort in der Gemeinde und soll den Anwohnern und ansässigen Unternehmen wichtige Informationen zu Investitionsentscheidungen liefern.

Die festgelegten Übergangsfristen ermöglichen eine reibungslose Koordination zwischen der kommunalen Wärmeplanung und den Maßnahmen zur Heizungsmodernisierung, die von den Immobilienbesitzern in der jeweiligen Gemeinde durchgeführt werden.

Wichtig: Erst wenn die Wärmeplanung offiziell beschlossen ist, gilt die 65-Prozent-Regel.

Klimavorschriften auch bei Übergangsheizungen

Wird eine neue Gasheizung oder eine Biomasseheizung während der Übergangszeit in einer Bestandsimmobilie eingebaut, gelten auch bei fehlendem Wärmeplan besondere Klimavorschriften.

Die Heizung muss ab 2029 einen steigenden Anteil Biomasse oder Wasserstoff für die Wärmeerzeugung nutzen:

  • Ab 2029: mind. 15 %
  • Ab 2035: mind. 30 %
  • Ab 2040: mind. 60 %

Auch hier ist von der kommunalen Wärmeplanung abhängig, wie der klimafreundliche Umbau örtlich funktionieren soll. Ob etwa Fernwärmenetze oder Gasnetze für Biogas oder Wasserstoff gebaut werden.

Pelletheizungen wurden aufgewertet

Ursprünglich sollten Pelletheizungen nur unter Auflagen und nur in Bestandsgebäuden zugelassen werden. Dies wurde gekippt. Pelletheizungen sind wie elektrische Wärmepumpen GEG-konform.

Weiterführende Informationen: Mit Wärmepumpen und alternativen klimafreundlichen Heizsystemen beschäftigen wir uns in diesem Beitrag.

Defekte Heizung - Muss jetzt getauscht werden?

Bei defekten Heizungen gibt es keine Verpflichtung, diese sofort gegen eine neue auszutauschen. Defekte Bestandteile dürfen repariert oder ausgetauscht und die Heizung darf weiterbetrieben werden.

Irreparable Beschädigungen

Ist eine Heizung irreparabel beschädigt, bleibt dem Hauseigentümer eine Frist von 5 Jahren, um eine neue Heizung einzubauen, welche die 65-Prozent-Regel erfüllt. Während dieser Übergangszeit dürfen Sie auf eine gebrauchte Öl- oder auch Gasheizung zurückgreifen.

Kommunale Wärmeplanung entscheidend

Für Mehrfamilienhäuser kommt es aufgrund der kommunalen Wärmeplanung zu teils deutlich längeren Übergangsfristen.

Bis spätestens 2045 müssen laut neuem Gesetz aber alle Heizungen klimafreundlich umgerüstet sein.

Schutz vor Mieterhöhungen

Erneuerung der Heizungsanlage

Durch die Reformierung der Modernisierungsumlage sollen Mieter zukünftig vor starken Mieterhöhungen geschützt werden.

Nimmt der Vermieter für die Investition in eine Modernisierung der Heizungsanlage eine Förderung in Anspruch, darf er 10 Prozent der Kosten auf die Mieter umlegen. Darüber hinaus wird die zulässige Mieterhöhung auf maximal 50 Cent pro Quadratmeter gedeckelt.

Zusätzlich zur Erneuerung der Heizungsanlage können im Rahmen einer energetischen Sanierung des Hauses weitere Modernisierungsmaßnahmen angegangen werden.

Beim Austausch von Fenstern, nachträglichen Dämmmaßnahmen an Außenwänden und Decken greift eine sogenannte Gesamtkappungsgrenze von drei Euro pro Quadratmeter.

Welche Förderungen gibt es?

Auch staatliche Förderungen kommen im neuen Gebäudeenergiegesetz nicht zu kurz.

Grundförderung

Für die Installation einer neuen klimafreundlichen Heizung erhalten Sie vom Staat eine sogenannte „Sockelförderung“ von 30 Prozent auf die gesamten Investitionskosten.

Geschwindigkeitsbonus

Für einen zusätzlichen Anreiz, den Heizungstausch möglichst schnell zu vollziehen, gibt es bis 2028 zusätzliche 20 Prozent der gesamten Investitionskosten.

Einkommensabhängiger Bonus

Menschen mit einem Einkommen von unter 40.000 Euro pro Jahr erhalten einen weiteren Zuschuss in Höhe von 30 Prozent.

Die einzelnen Förderungselemente lassen sich kombinieren, werden aber bei maximal 70 Prozent der gesamten Investitionskosten gedeckelt.

Weitere Modernisierungsmaßnahmen werden ebenfalls gefördert

Zusätzlich zur Förderung der Heizung werden weitere Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz des Gebäudes mit 15 Prozent gefördert. Die förderfähigen Kosten sind auf 60.000 Euro gedeckelt.

Hierzu zählen:

  • Dämmung der Gebäudehülle (Außenwände, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen) sowie Erneuerung/Aufbereitung von Vorhangfassaden.
  • Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern, Außentüren und -toren.
  • Sommerlicher Wärmeschutz durch Ersatz oder erstmaligen Einbau von außen liegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung.

Weitere Informationen finden Sie auf dem Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen (Bafa)

Beratungspflicht

Bevor Sie Ihre Heizungsanlage austauschen, benötigen Sie die Expertise eines anerkannten Energie-Effizienz-Experten, der in der Deutschen Energie Agentur gelistet sein muss.

Die Beratungspflicht ist Teil des neuen Heizungsgesetzes und soll vor Fehlinvestitionen beim Kauf einer neuen Heizung schützen.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) übernimmt bis zu 80 Prozent der Beratungskosten.

Das Wichtigste aus dem neuen Heizungsgesetz auf einen Blick

  • Bestandsheizungen müssen nicht sofort ausgetauscht werden.
  • Neue Heizungen im Neubaugebiet müssen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
  • Bei Bestandsimmobilien gibt die kommunale Wärmeplanung die Regelungen zum Heizen mit erneuerbaren Energien vor. Fristen gibt es bis 2026 und 2028.
  • Es gibt staatliche Förderungen zwischen 30 und 70 Prozent.
  • Wichtig für Mieter: Kosten für die Neuanschaffung der Heizungsanlage dürfen bis max. 10 Prozent auf Mieter umgelegt werden.

Die Heizsaison 2023/24 – Was Sie noch dieses Jahr erledigen können

Die Heizsaison 2023/24 – Was Sie noch dieses Jahr erledigen können

Über die neuen Heizungsanlagen, die mit hohem Anteil an erneuerbaren Energien betrieben werden, freut sich vor allem die Umwelt.

Bei der Sanierung oder auch bei der Neuanschaffung einer modernen Heizungsanlage darf beim Verbrauch aber auch gerne einmal auf den eigenen Kontostand geschaut werden.

Das Heizungsgesetz fokussiert sich auf den Bau der Heizung. Was fehlt, sind Regelungen zur Steuerung. Durch Automation bieten sich enorme Einsparpotenziale.

Heizkosten sparen mit intelligenter Hausautomation

Intelligente und miteinander vernetze Lösungen zur Heizungssteuerung sparen Energie und Kosten ein. Zusätzlich erhöht sich durch die Möglichkeiten zur bequemen Steuerung und Automatisierung auch der Wohnkomfort.

Steuerung der Fußbodenheizung mit Homematic IP

Eine Maßnahme, mit der Sie sofort Heizenergie und Kosten einsparen, ist eine moderne, intelligente Fußbodenheizungssteuerung. Mit dem Homematic IP System steuern Sie Ihre Fußbodenheizung bedarfsgerecht.

Ideal zur Nachrüstung geeignet

Auch wenn Sie noch keine Installation einer neuen Heizungsanlage planen, eignet sich die Steuerung im Bestandsbau ideal. Vor allem bei alten, ungeregelten Fußbodenheizungen lohnt sich die moderne motorische Steuerung mit Homematic IP

Motorische Regelung mit dynamisch adaptivem Abgleich

Mit der motorischen Fußbodenheizung von Homematic IP wird ein mechanischer hydraulischer Abgleich der einzelnen Heizkreise überflüssig. Die Steuerung sorgt darüber hinaus für eine effiziente Auslastung des Heizungssystems und eine präzise Temperaturregelung auch bei geringem Wärmebedarf.

Die adaptive Regelung arbeitet wie ein automatischer thermischer Abgleich. Hier wurde durch das Fraunhofer-IEE bestätigt: "Mindestens ebenbürtig zu konventionellem hydraulischen Abgleich."

Auf Wunsch auch Steuerung des Wärmeerzeugers

Mit Homematic IP steuern Sie optional auch Ihren Wärmeerzeuger vollautomatisch und bei Bedarf per Smartphone App. Wird über ein Wandthermostat Wärmebedarf gemeldet, schaltet Homematic IP selbstständig den Wärmeerzeuger an. Besteht kein Wärmebedarf, wird dieser abgeschaltet.

Weitere Installationsbeispiele zur Fußbodenheizung- und Heizungsanlagensteuerung mit Homematic IP finden Sie im verlinkten Dokument.

In der Mietwohnung einfach einbauen und wieder abbauen bei Auszug

Sämtliche Komponenten des Homematic IP Systems lassen sich vollständig und ohne Beschädigungen jederzeit deinstallieren, entfernen und in einer neuen Wohnung wieder verwenden.

Darüber hinaus ist der Einstieg in das eigene Smart Home nicht nur besonders einfach und erleichtert den Alltag, sondern auch die geringen Anschaffungskosten sprechen für das Homematic IP-System.

Modernisierung der Heizungssteuerung

Mit einer bedarfsgerechten und intelligenten Steuerung der Heizung mit Homematic IP sind Ersparnisse von bis zu 30 %* leicht möglich.

In unserem contronics Shop finden Sie praktische Starter-Sets, mit denen Sie sofort Heizkosten einsparen.

Zum Starter-Set zur Steuerung der Fußbodenheizung im contronics Shop

Steuerung der Heizkörper mit Homematic IP

Auch die Steuerung der Heizkörper ist mit Homematic IP selbstverständlich möglich.

Die Steuerung der Heizkörper erfolgt komfortabel und bedarfsgerecht und Sie sparen dabei gleichzeitig Heizkosten ein.

Dynamisch-Adaptiver Abgleich auch beim Heizkörperthermostat

Untersuchungen vom Fraunhofer IEE haben bestätigt, dass mit den Homematic IP Heizkörperthermostaten ein dynamischer und adaptiver Abgleich an den einzelnen Heizkörpern durchgeführt wird.

Der manuelle hydraulische Abgleich an den Heizkörperthermostaten ist damit nicht mehr notwendig. Der Durchfluss der einzelnen Heizkörper wird dynamisch an den realen Wärmebedarf des jeweiligen Raums angepasst.

Wie es funktioniert, erfahren Sie im folgenden Video:

Die Heizkörpersteuerung von Homematic IP im contronics Starter-Set

  • Bis zu 33 % Energiekosten* / Heizkosten* und CO2-Emissionen einsparen
  • Bedarfsgerechte und komfortable Einzelraumregelung
  • Den Wohnkomfort mit automatisierten Heizprofilen erhöhen
  • Steuerung per Smartphone App, Sprachbefehl oder manuell am Heizkörper
  • Einfache Installation und Inbetriebnahme
  • Nachrüstbar und erweiterbar

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* Weitere Informationen unter homematic-ip.com/de/energie-sparen.

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