Garantiebestimmungen

Garantiebedingungen der contronics GmbH

Die contronics GmbH, Schoellerhof 1, 52399 Merzenich gewährt für alle angebotenen Geräte dem Endabnehmer zusätzlich zu seinem Recht auf Gewährleistung zu folgenden Bedingungen eine Händlergarantie.

12 Monate

1. Die Händlergarantie wird nur gewährt, sofern Sie das Gerät bei der contronics GmbH erworben haben.

2. Mängel werden innerhalb der Garantiezeit durch die contronics GmbH beseitigt. Dabei erfolgt die Garantieleistung durch Austausch mangelhafter Teile oder Austausch des Gerätes. Die Ausführung von Garantieleistungen bewirkt weder eine Verlängerung noch einen Neubeginn der Garantiezeit. Ausgewechselte Teile gehen in das Eigentum der contronics GmbH über.

3. Eine Garantieleistung entfällt für Schäden oder Mängel, die aus nicht vorschriftsmäßigem Anschluss, unsachgemäßer Handhabung oder Transport, Reparatur oder Umbauten durch nicht autorisierte Personen sowie durch Nichtbeachtung der Anleitung entstanden sind. Werden insbesondere Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt ebenfalls jede Garantie.

4. Als Nachweis für den Garantieanspruch gilt die Rechnungs- oder Bestellnummer.

5. Die Garantieleistungen werden in der Bundesrepublik Deutschland geleistet.

6. Die Garantieleistungen werden nach vorheriger Absprache mit der Service-Hotline unter der Rufnummer 02275 / 9196-44 (zum Normaltarif) oder per E-mail an office@contronics.de ausgeführt.

 

Alle Informationen zur gesetzlichen Gewährleistung finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen